Vorschau Parlamentssitzung September 2024

Die Septembersession des Oltner Gemeindeparlaments verspricht spannend zu werden. Es geht um wichtige Themen wie die Sanierung der Badi, die Verlängerung des Mietvertrags für die Giroud-Olma-Halle und die Neuausrichtung von Sicherheitsdienst und Sozialarbeit in der Innenstadt.

Vorschau Parlamentssitzung September 2024
Sicherheitsdienst in der Badi / Midjourney prompted by Tobi Oetiker

Sanierung des Garderobengebäudes der Badi

Worum es geht: Das in die Jahre gekommene Garderobengebäude und das Restaurant der Badi sollen saniert werden. Es geht um die umfassende Erneuerung des Garderobengebäudes und dessen Ausstattung. Zudem soll das Restaurant renoviert und durch den Bau einer neuen Gastroküche aufgewertet werden. Im neuen Restaurantkonzept wird zudem sichergestellt, dass es nicht mehr möglich ist, via Restauranteingang gratis die Badi zu betreten.

Warum das wichtig ist: Die Sanierung ist dringend notwendig, da das Gebäude aufgrund von instabilen Fundamenten, Setzungen und Rissen erhebliche Mängel aufweist. Es besteht Handlungsbedarf in Bezug auf Erdbebensicherheit, Barrierefreiheit und Brandschutz. Die technischen Anlagen sind veraltet und müssen erneuert werden. Eine umfassende Sanierung ist wirtschaftlicher, als jedes Jahr hohe Unterhaltskosten zu tragen.

Was Olten jetzt! dazu sagt: Die Sanierung des Garderobengebäudes ist ein notwendiges und sinnvolles Vorhaben, das sowohl aus Sicht der Stadtentwicklung als auch aus wirtschaftlicher Perspektive Vorteile bringt.

Störend ist, dass laut Projektunterlagen im Garderoben- und Restauranttrakt nach wie vor Gas als Energieträger zur Wassererwärmung eingesetzt werden soll. Dies widerspricht dem Netto-Null-Ziel des Stadtrates und auch dem Klimaziel in der Oltner Gemeindeordnung. Auf Nachfrage von Manuela Höfler (Grüne) hat die zuständige Stadträtin Marion Rauber im Vorfeld der Parlamentssitzung per E-Mail an alle Parlamentsmitglieder versichert, dass das Projekt ohne den Einsatz von Gas umgesetzt werde.

Verlängerung des Mietvertrages der Giroud-Olma-Halle

Worum es geht: Der Stadtrat will den Untermietvertrag für die Giroud-Olma-Halle verlängern. Die Stadt Olten mietet die Halle vom Kanton Solothurn und stellt sie den lokalen Sportvereinen zur Verfügung. Der aktuelle Vertrag läuft bis Ende 2026, und es besteht die Option, ihn bis 2031 zu verlängern. Der Stadtrat empfiehlt nun, diese Option zu ziehen und den Vertrag zu verlängern. Sollte das Parlament die Verlängerung ablehnen, will der Stadtrat den Vertrag vorzeitig, auf Sommer 2025, kündigen.

Warum das wichtig ist: Die Giroud-Olma-Halle ist eine wichtige Sportstätte in Olten, insbesondere für grössere Veranstaltungen und Meisterschaftsspiele. Mit der Eröffnung der neuen Dreifachturnhalle beim Schulhaus Kleinholz gibt es zwar zusätzliche Kapazitäten, aber ohne Tribünen. Die Giroud-Olma-Halle bleibt aufgrund ihrer zentralen Lage und Ausstattung weiterhin wichtig. Eine Kündigung des Mietvertrags würde zu erheblichen Einschränkungen im Sportbetrieb der Vereine führen.

Die IG Sport und der Handballverein haben sich in den letzten Wochen auf verschiedenen Kanälen direkt an die Parlamentsmitglieder gewandt, um für eine Verlängerung des Mietverhältnisses zu werben.

Was Olten jetzt! dazu sagt: In der Abstimmungszeitung zum Schulhaus Kleinholz hatte der Stadtrat noch geschrieben, er beabsichtige, den Mietvertrag für die Giroud-Olma-Halle zu kündigen, wenn die neue Dreifachhalle im Schulhaus Kleinholz bereitstehe. Dabei war der Bedarf an Hallenkapazität schon damals gross und ist seither noch weiter gestiegen. Zum Glück hat der aktuelle Stadtrat den Bedarf erkannt und seine Meinung geändert. Wir sind einverstanden und stimmen der Vorlage zu.

Ordnungsdienst und aufsuchende Sozialarbeit

Worum es geht: Von Januar 2021 bis Dezember 2023 war in Olten ein SIP-Team (Sicherheit, Intervention, Prävention) im Einsatz, mit dem Ziel, das Zusammenleben der Menschen im öffentlichen Raum der Stadt zu verbessern. Das Pilotprojekt ist nun abgeschlossen und evaluiert: Die SIP soll nicht weitergeführt werden. Der Sicherheitsdienst und die Sozialarbeit in der Innenstadt von Olten sollen neu organisiert werden: Gassenarbeit zur Unterstützung von sozial benachteiligten Menschen und Sicherheitsdienst zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung.

Warum das wichtig ist: Die Stadt Olten steht vor der Herausforderung, den öffentlichen Raum für alle sicher und angenehm zu gestalten. Es gibt Personen, die sich nicht an die Regeln halten und dadurch störend wirken, und es gibt sozial benachteiligte Menschen, die Unterstützung benötigen. Durch die Neuausrichtung soll beiden Herausforderungen begegnet und ein Ausgleich zwischen den Bedürfnissen verschiedener Gruppen geschaffen werden.

Was Olten jetzt! dazu sagt: Die SIP vereinte Aspekte von Ordnungsdienst und Aufsuchender Sozialarbeit. Diese Kombination hat sich als ineffektiv erwiesen. Wir finden den Vorschlag des Stadtrates für die neue Struktur sinnvoll und werden für den Kreditantrag stimmen.

Unterschied zwischen privatem Sicherheitsdienst und Polizei

Die in der Stadt eingesetzten Mitarbeitenden eines privaten Sicherheitsdienstes verfügen über keine weitergehenden Befugnisse als jede andere Privatperson. Polizeiliche Aufgaben bleiben ausschliesslich der Polizei vorbehalten.

Dennoch kann ein privater Sicherheitsdienst einen positiven Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung leisten. Man kann sich die Mitarbeitenden als Personen mit ausgeprägter Zivilcourage vorstellen. In kritischen Situationen wenden sie sich nicht ängstlich ab, sondern stellen sich schützend vor ein Opfer, greifen entschlossen verbal ein oder alarmieren gegebenenfalls auch umgehend die Polizei.

Die Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes sind regelmässig in der Stadt präsent und entwickeln so im Idealfall auch eine Beziehung zu den Menschen in ihrem Einsatzgebiet, was ihnen bei der Lösung von Konflikten zugutekommt. Sie können beispielsweise bei Streitigkeiten vermitteln und helfen, eine Situation zu deeskalieren.

Die Erfahrung zeigt, dass oft schon die reine Präsenz des Sicherheitsdienstes ausreicht, um kritische Situationen zu entschärfen.

Stellvertretungsregelung fürs Gemeindeparlament

Worum es geht: In der kantonalen Gesetzgebung über die politischen Rechte sind Stellvertretungen für politische Ämter geregelt, aber in der Oltner Gemeindeordnung sind sie nicht vorgesehen. Im Auftrag des Parlamentes hat der Stadtrat eine Anpassung der Gemeindeordnung vorgeschlagen, zusammen mit einer entsprechenden Ergänzung der Geschäftsordnung des Parlaments. Damit sollen sich Parlamentsmitglieder in Zukunft bei Abwesenheiten vertreten lassen können.

Warum das wichtig ist: Die Zusammensetzung des Parlaments soll den politischen Willen der Wählenden widerspiegeln. Die Möglichkeit der Stellvertretung sorgt dafür, dass dies auch bei vorübergehenden Abwesenheiten einzelner Mitglieder gewährleistet ist.

Was Olten jetzt! dazu sagt: Politisch engagierte Personen in der Gemeindepolitik sind ein kostbares Gut, das es zu bewahren gilt. Eine Stellvertretungsregelung ermöglicht es Parlamentsmitgliedern, auch bei zeitweiligen Konflikten zwischen privaten Verpflichtungen und der Parlamentsarbeit in der Gemeindepolitik aktiv zu bleiben. Heute führen solche Situationen oft zu vorzeitigen Rücktritten und damit zu Verlusten an Kontinuität und Qualität in der politischen Arbeit.

Olten jetzt! befürwortet die vorgeschlagene Regelung.

Die Sache mit der Sieben-Tage-Regel

In den bisherigen parlamentarischen Diskussionen zum Thema Stellvertretung hat sich gezeigt, dass viele Parlamentsmitglieder befürchten, dass eine solche Regelung möglicherweise ausgenutzt werden könnte. Mehr Abwesenheiten und Stellvertretungen würden zu einer Beeinträchtigung des Parlamentsbetriebs führen. Wie diese Beinträchtigung genau aussehen würde, wurde jedoch nicht ausgeführt.

Das hat dazu geführt, dass im Vorschlag des Stadtrates nun eher eigenartige Bestimmungen in Bezug auf die Voraussetzungen für die Stellvertretung enthalten sind:

Im Artikel 11 der aktuellen Geschäftsordnung des Parlaments steht:

Die Parlamentsmitglieder sind verpflichtet, an allen Sitzungen teilzunehmen. Entschuldigungen sind vor der Sitzung, spätestens aber am folgenden Tag unter Angabe des Verhinderungsgrundes der Stadtkanzlei mitzuteilen.

Man muss also an den Sitzungen teilnehmen, und wenn man nicht kann, muss man sich vor der Sitzung entschuldigen. Wenn man sich nicht vor der Sitzung entschuldigen kann, dann kann man das auch am Folgetag tun. In jedem Fall muss man bei der Entschuldigung den Grund für die Abwesenheit angeben.

Bezüglich Stellvertretung wird nun vom Stadtrat im neuen Artikel 11bis Absatz 1 folgender Wortlaut vorgeschlagen:

Die Parlamentsmitglieder können sich bei unvermeidbaren Abwesenheiten aus gewichtigen Gründen wie Krankheit, Unfall, Mutter-/Vaterschaft, Stillzeit, längere ausbildungs- oder berufsbedingte Ortsabwesenheit etc. durch ein Ersatzmitglied der gleichen Liste vertreten lassen.

Man kann also abwesend sein – das regelt schon Artikel 11 –, aber ob die Stellvertretung zum Einsatz kommen darf, wird vom Grund für die Abwesenheit abhängig gemacht. Wobei auch wieder nicht, denn die aufgeführten Abwesenheitsgründe sind wohl eher als Anregungen zu verstehen, beginnt die Liste doch mit einem freundlichen «wie» und wird durch ein aufmunterndes «etc.» abgeschlossen. 

Problematischer ist Artikel 11bis Absatz 2:

Das verhinderte ordentliche Mitglied klärt ab, wer die Stellvertretung übernehmen kann, und meldet dies unter Angabe von Grund und voraussichtlicher Dauer der Abwesenheit sieben Tage vor dem Sitzungstermin der Stadtkanzlei.

Die Notwendigkeit einer Vorlaufzeit von sieben Tagen als zusätzliche Einschränkung erschliesst sich uns nicht. Die möglichen Stellvertretungspersonen sind bereits im Voraus bekannt und bei der Stadtkanzlei gemeldet. Ob eine Stellvertretung im konkreten Fall möglich ist, muss ohnehin bilateral zwischen dem abwesenden Parlamentsmitglied und der Stellvertretungsperson geklärt werden. Zusätzliche Einschränkungen erscheinen hier nicht zielführend.

Insbesondere werden Stellvertretungen bei akuter Krankheit durch diese Regelung effektiv verhindert.

Wir würden die Sieben-Tage-Frist gerne aus dem neuen Absatz entfernen, aber Abklärungen im Vorfeld der Parlamentssitzung haben gezeigt, dass unser Anliegen nicht mehrheitsfähig ist. Olten jetzt! wird daher bei der Behandlung des Geschäftes keinen Änderungsantrag stellen.

Totalrevision der Gebührenordnung

Worum es geht: Die bestehende Gebührenordnung ist veraltet und bedarf einer Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und rechtlichen Grundlagen. 

Warum das wichtig ist: Eine klare und aktuelle Gebührenordnung ist für eine transparente und effiziente Verwaltung unerlässlich. Sie schafft Klarheit über die Kosten von Dienstleistungen und Amtshandlungen der Gemeinde und stellt sicher, dass diese kostendeckend erbracht werden können.

Was Olten jetzt! dazu sagt: Eine gute Sache. Die neue Gebührenordnung ist gut austariert, an die aktuellen rechtlichen Grundlagen angepasst und beinhaltet sinnvolle neue Regelungen, wie beispielsweise Stornierungsgebühren und Verjährungsfristen. 

Die neue Ordnung schafft mehr Transparenz und Klarheit über die Kosten von Dienstleistungen und Amtshandlungen der Gemeinde. 

Parlamentarische Vorstösse

Mit der Doppelsitzung wird uns hoffentlich genug Zeit bleiben, um neben den grossen Geschäften des Stadtrates auch noch einige der vielen parlamentarischen Vorstösse auf der Traktandenliste zu behandeln. Details dazu werden wir im Sessionsbericht erzählen.

Die Parlamentssitzungen von Mittwoch und Donnerstag werden live auf YouTube gestreamt. Schau rein!