Wie man einen neuen Aarezugang verhindert
Seit einigen Monaten wird gebaut beim Pontonierhaus. Was jedoch nicht gebaut wird (zumindest im Moment), ist ein neuer Aarezugang für die Menschen in Olten. Was ist passiert?
Am 18. Oktober 2018 berichtete der Stadtrat, dass das Aareufer beim Pontonierhaus stabilisiert werden muss, und dass er bei der Gelegenheit auch einen neuen Aarezugang für die Bevölkerung schaffen will. Das Parlament bewilligte daraufhin fast 1,7 Millionen für das Projekt.
Gegen den Bau der Freizeitanlage war von einer Anwohnerin Einsprache erhoben worden. Dies führte zu einer massiven Verzögerung des Baubeginns, auch wenn die Einsprache von allen Instanzen abgelehnt wurde. Bis die Sache vor Bundesgericht landete …
Das Bundesgericht hatte zwar auch kein Verständnis für das Ruhebedürfnis der Anwohnerin. Doch neben den befürchteten Lebensgeräuschen hatten die Anwälte der Beschwerdeführerin beanstandet, dass beim sanierten Uferabschnitt wertvolle Ufervegetation zerstört würde. Ein cleverer Schachzug, denn das Naturschutzgesetz ist, was den Schutz von Ufervegetation betrifft, ausserordentlich streng. Die Strategie versagte zwar bei den Instanzen, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut sind, aber vor Bundesgericht hatte sie Erfolg.
Wer den Bundesgerichtsentscheid liest, kommt schnell auf den Gedanken, dass die Richter wohl keinen Augenschein vor Ort genommen haben. Gab es doch an dieser Stelle nur eine marginale Ufervegetation. Wobei im Auge des Naturschutzgesetzes spielt dies anscheinend keine Rolle. Für die Hangsicherung durfte die Ufervegetation zwar entfernt werden, aber eine Freizeitanlage darf trotzdem nicht gebaut werden. Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung.
Es sieht so aus, als ob eine einzelne Person, die an ausserordentlich privilegierter Lage wohnt, es schafft, dieses Privileg erfolgreich den anderen Menschen in Olten vorzuenthalten. Aareschwimmen und Nutzung des Aareraums sind schon okay, einfach nicht vor dem eigenen Gärtli bitte.
Dieser Text ist am 21. April 2023 in der NOZ als Blickwinkel Kolumne erschienen.