Das Oltner Parkierungsparadoxon
Am Donnerstag nimmt das Parlament einen zweiten Anlauf das neue Parkierungsreglement des Stadtrates zu verabschieden. Das Parkierungsreglement wurde basierend auf den Erkenntnissen aus dem Synthesebericht zum Mobilitätsplan erstellt.
Am Donnerstag nimmt das Parlament einen zweiten Anlauf das neue Parkierungsreglement des Stadtrates zu verabschieden. Das Parkierungsreglement wurde basierend auf den Erkenntnissen aus dem Synthesebericht zum Mobilitätsplan erstellt. Die Konklusion: Oltens Strassennetz kommt an seine Grenzen. Drum: Mehr ÖV, mehr Langsamverkehr, weniger Autos.
Das neue Parkierungsreglement soll ein erster Schritt in diese Richtung sein. Wissenschaftliche Grundlagen werden zwar nicht vorgelegt, trotzdem erhoffen sich der Stadtrat und seine Berater eine Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs durch eine Beschränkung der Parkplätze die im Rahmen von Neu- und Umbauten erstellt werden dürfen.
Für die Ratslinke geht der Stadtrat hierbei viel zu wenig mutig voran, sie hätten gerne eine noch stärkere Reduktion. Die Bürgerlichen hingegen sehen den wirtschaftlichen Kollaps auf die Stadt zukommen, da das Reglement weniger Parkplätze als bisher ermöglichen will.
Wie gesagt, die wissenschaftliche Grundlage für die Idee, dass weniger Parkplätze auch zu weniger Verkehr führen, ist umstritten. Es gibt sogar diverse Untersuchungen, die sagen, dass ein grosser Teil der ‘Verstopfung’ durch den Parksuchverkehr verursacht werde. In Olten lässt sich das zum Beispiel auf dem Klosterplatz oder beim Munzingerplatz wunderbar beobachten: Obwohl es auf der Schützi oder in einem der vielen Parkhäuser in der Nähe Platz hätte, fahren alle eine Runde durch die Innenstadt um sich selbst zu überzeugen, dass die beiden Orte wirklich voll sind. Das deutet darauf hin, dass hier in erster Linie ein Parkleitsystem helfen würde.
Ein weiteres heiss diskutiertes Thema: die Parkgebühren. Auch im neuen Reglement wird (wie bisher) vorgeschrieben, dass öffentlich zugängliche Parkplätze bewirtschaftet werden müssen. Dabei hat man sich an eine vorgeschriebene Mindestgebühr zu halten: 1 Franken pro Stunde.
Dass ein Parkplatz, für den man zahlen muss, die Leute einmal mehr darüber nachdenken lässt, ob sie nicht doch besser den Bus oder das Velo nehmen sollten, liegt auf der Hand. Jedoch stellt sich die Frage, ob eine zeitabhängige Gebühr das richtige Mittel dafür ist. Wird ein Parkplatz schneller freigegeben, fährt dort schneller wieder ein Auto hin. Warum soll jemand, die oder der sich einen ‘teuren’ Parkplatz leistet, sein Auto nicht noch etwas länger stehen lassen können? Ein Auto, das steht, belastet die Verkehrswege nicht. Und vielleicht gönnt sich die/der Fahrer/in dann ja nach dem Einkauf gleich noch einen Kaffee, anstatt wegen der zeitgebundenen Gebühr gleich wieder loszufahren.
Aber genug der theoretischen Annahmen. Es gibt nämlich einen Aspekt im neuen Parkierungsreglement, der nicht theoretisch, dafür ziemlich kostspielig ist. In Olten besteht eine Parkplatzerstellungspflicht. Heisst: Wer neu- oder umbaut, ist nicht nur mit einer im Reglement festgeschriebenen Parkplatz-Maximalzahl konfrontiert, sondern auch mit einer Minimalzahl. Wer die minimal geforderten Parkplätze nicht erstellen kann oder will, zahlt eine Ersatzabgabe von mehreren 1000 Franken pro Parkfeld, das nicht erstellt wurde.
Diese Erstellungspflicht hat etwas Paradoxes. Wie eingangs erwähnt soll das neue Reglement dabei helfen, den Verkehrswege zu entlasten. Weniger Parkflächen führen zu weniger Verkehr, sagen Untersuchungen. Und in ihren Schlussfolgerungen kommen ebenjene Untersuchungen meist zum Resultat, dass dafür eine Parkplatzerstellungspflicht, wie sie nicht nur Olten kennt, aufzuheben ist.
Olten jetzt! wird in der Parlamentssitzung vom 27. September zwei Anträge stellen:
- den Antrag, dass die Ersatzabgabe und die Erstellungspflicht aus dem Reglement gestrichen werden. Einerseits wird dadurch eine stossende finanzielle Belastung für Gewerbetreibende in der Innenstadt beseitigt, da es an dieser Lage sowieso keine Möglichkeit mehr gibt Parkfelder zu erstellen. Andererseits sollte die freiwillige Verkleinerung der Parkfläche nicht auch noch bestraft werden. Ist sie doch eines der Grundanliegen der Revision des Reglementes.
- den Antrag, dass für die Nutzung öffentlich zugänglicher Parkfelder eine Gebühr erhoben werden muss, aber ohne die Bedingung, dass die Gebühr an die Nutzungsdauer gekoppelt sein muss.
Tobias Oetiker, Laura Schöni, Denise Spirig, Daniel Kissling