Warum es nun doch keine Basketballkörbe gibt
Die Stadt unterstützt die Renovation der Stadtkirche mit 230'000 Franken, mischt sich aber nicht in die zukünftige Nutzung ein. Genau in unserem Sinn. Bis 22:20 Uhr schafften wir dann noch eine Interpellation, eine Volksmotion, fünf Postulate und fünf Motionen zu behandeln.
Die Stadt unterstützt die Renovation der Stadtkirche mit 230'000 Franken, mischt sich aber nicht in die zukünftige Nutzung ein. Genau in unserem Sinn. Bis 22:20 Uhr schafften wir dann noch eine Interpellation, eine Volksmotion, fünf Postulate und fünf Motionen zu behandeln. Parlamentarische Fliessbandarbeit?
Immerhin die Bilanz kann sich sehen lassen: Ein Generationenspielplatz im Stadtpark und mehr Ressourcen für die Stadtentwicklung. Leider jedoch kein Basketballfeld vor der Schützi.
Die Geschichte mit dem Basketballfeld war spannend. Wurde doch der Vorstoss von Luc Nünlist im Parlament durchaus wohlwollend diskutiert und ich ging davon aus, dass die Motion Erfolg hat. Inhaltlich war das Anliegen einfach zu verstehen:
"Der Stadtrat wird beauftragt auf dem Vorplatz Schützenmatthalle ein öffentlich zugängliches Basketballfeld zu errichten."
Der Stadtrat hat in seiner Antwort sein Wohlwollen dargelegt, aber auch beantragt die Motion nur als Postulat zu überweisen, was beim Motionär keinen Anklang fand. Luc wollte sicherstellen, dass der Vorschlag wirklich nach dem Wortlaut der Motion umgesetzt wird, also die Basketballkörbe wirklich vor der Schützi und nicht woanders in der Stadt aufgestellt werden.
Dann jedoch nahm die Sache eine unerwartete Wendung. Aus den Reihen der SVP kam der Einwand, der Vorstoss sei nicht zulässig, weil die Kostenfolgen nicht klar seien. Das war zwar bei den anderen Motionen, welche wir an dem Abend behandelt haben auch nicht klar, aber es führte zu dermassen viel Verunsicherung, dass schliesslich der Rechtskonsulent auf den Plan gerufen wurde. Er las dazu folgende Paragraphen der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes vor:
* Art. 60 Begriff der Motion
Die Motion verlangt vom Stadtrat, dem Gemeindeparlament einen Reglements- oder Beschlussesentwurf vorzulegen.
* Art. 61 Begriff des Postulates
Das Postulat verlangt vom Stadtrat zu prüfen, ob ein Reglements- oder Beschlussesentwurf zu erarbeiten oder ob eine Massnahme zu treffen oder zu unterlassen sei.
Warum er das tat, ist mir nicht klar, denn die beiden Paragraphen sagen nichts aus über finanzielle Aspekte. Sie erklären lediglich den Unterschied zwischen Motion und Postulat. Aber offensichtlich wurde diese Aussage von etlichen Mitgliedern des Parlamentes als Bestätigung der Unzulässigkeit der Motion angesehen. Es wurde in der Folge dann zwar trotzdem über die Motion abgestimmt. Aber fünf Mitglieder des Gemeindeparlaments enthielten sich der Stimme und so wurde die Motion mit 16:18 Stimmen knapp abgelehnt. Ich vermute stark, dass die Abstimmung ohne die Verunsicherung über die Zulässigkeit des Antrages anders ausgefallen wäre.
Die Bestimmung mit der finanziellen Tragweite in der Geschäftsordnung des Gemeinderates hat folgenden Wortlaut:
Art. 34 Anträge
1) Anträge sind vom Antragsteller oder von der Antragstellerin mündlich zu begründen und auf Verlangen dem Präsidenten oder der Präsidentin schriftlich einzureichen.
2) Über Anträge, deren finanzielle Tragweite nicht abgeklärt ist, darf nicht abgestimmt werden.
Was aber laut meinem Verständnis kein Problem darstellt, denn durch Annahme der Motion wären ja noch keine Basketballkörbe aufgestellt worden, sondern der Stadtrat wäre lediglich verpflichtet worden dem Parlament einen entsprechenden Beschlussentwurf vorzulegen. Natürlich inklusive Darstellung der Kosten, und darüber hätte das Parlament dann entscheiden können.
Fazit, um einen Antrag zu Fall zu bringen reicht es ein legalistisches Argument ins Feld zu führen und damit Unsicherheit zu erzeugen. Ich schlage vor, dass wir nochmal einen Versuch mit etwas anders geschriebenem Motionstext machen. Vermutlich wird der Vorwurf dann sein, das sei “Zwängerei” aber die ist, soviel ich weiss, eben auch nicht verboten.
Photo Credit TJ Dragotta