Abstimmungen vom 8. März 2026 – Polizei, Kostenverschiebung, Familienzulagen und Kindergarten

Am 8. März stehen vier kantonale und eine städtische Vorlage zur Abstimmung. Bei zwei Vorlagen will der Kanton Kosten auf die Gemeinden abwälzen — rund 205 000 Franken pro Jahr für Olten. In Olten wird zudem über den Neubau eines Vierfachkindergartens im Bannfeld entschieden.

Abstimmungen vom 8. März 2026 – Polizei, Kostenverschiebung, Familienzulagen und Kindergarten
Abstimmungen vom 8. März 2026 / Nano Banana, prompted by Tobi
Auf einen Blick

JA zum Kindergarten Bannfeld – Bedarf ausgewiesen, Projekt breit abgestützt, Provisorium beenden.

JA zum KAPO-Neubau – Professionelle Infrastruktur für die Sicherheit, keine Kosten für die Gemeinden. 

NEIN zur Umlagerung der AHV-Mindestbeiträge – Kostenverschiebung ohne Mitsprache. Ca. 135 000 Fr./Jahr für Olten. 

NEIN zur Umlagerung der Alimenten-Verwaltungskosten – Dieselbe Logik: zahlen ohne zu bestimmen. Ca. 70 000 Fr./Jahr für Olten. 

JA zur Erhöhung der Familienzulagen – Moderate Anpassung ins Mittelfeld, finanziert über Arbeitgebendenbeiträge. 

Neubau Vierfachkindergarten Bannfeld 

Worum es geht

Heute sind die Kindergärten im Schöngrund auf verschiedene Standorte verteilt — unter anderem in Räumen der Schulanlagen Bannfeld und Frohheim, die künftig für den Schulbetrieb und den Ausbau der Tagesstrukturen gebraucht werden. Ein kompakter Neubau im Bannfeld soll die vier Abteilungen zusammenführen.

Der zweigeschossige Holzhybridbau nutzt den Hangverlauf für zwei Zugänge — auf Schulhausplatz- und auf Gartenniveau. Das Gebäude erfüllt den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS): Erdsonden-Wärmepumpe, Photovoltaik, begrüntes Dach, vorfabrizierte Holzbauelemente. Die Lebensdauer des Gebäudes wird auf rund 50 Jahre veranschlagt.

Der Kredit beträgt 6,66 Millionen Franken (inkl. MwSt., ±15 %). Das Gemeindeparlament hat der Vorlage am 18. Dezember 2025 mit 35 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Inbetriebnahme ist auf das Schuljahr 2028/29 geplant.

Warum das wichtig ist

Der Bedarf ist unbestritten: Olten braucht vier Kindergartenabteilungen im Schöngrund, die bestehenden Räume im Sekundarschulhaus Frohheim stehen schon ab Sommer 2026 nicht mehr zur Verfügung. Die Verlegung ins Bannfeld findet also so oder so statt — zunächst in ein Provisorium. Die Frage an der Urne ist nicht ob, sondern wie: Neubau oder Provisorium auf unbestimmte Zeit.

Standort und Projekt: Der Schulhaus-Parkplatz ist die einzige Bauparzelle, bei der sowohl die denkmalwürdige Schulanlage als auch der Baumbestand unangetastet bleiben. Der Neubau führt alle vier Abteilungen zusammen und schafft gemeinsam nutzbare Gruppen- und Aussenräume. Die Integration in die Schulanlage Bannfeld erleichtert den Übergang vom Kindergarten in die erste Klasse.

Kosten: Die Kosten von 6,66 Millionen Franken sind 2,1 Millionen höher als die Annahme im Finanzplan. Die Differenz ist erklärbar: Die Zahl von 2023 war eine Grobschätzung vor der Machbarkeitsstudie — kein durchgerechnetes Projekt. Die konkrete Planung musste Hanglage, Grundwassersituation und die vollständige Barrierefreiheit berücksichtigen — allein die hindernisfreie Erschliessung macht den Bau rund zwölf Prozent grösser als ursprünglich angenommen. Hinzu kommt eine Gebäudetechnik, die auf tiefe Betriebskosten ausgelegt ist. Das Siegerprojekt wurde im ordentlichen Wettbewerbsverfahren ermittelt, und der Kredit bildet den tatsächlichen Aufwand transparent ab — ohne aufgeschobene Kosten.

Was wäre günstiger? Die Abstimmungszeitung beziffert das Einsparpotenzial bei Verzicht auf die Gebäudetechnik mit Erdsonden-Wärmepumpe und Photovoltaik auf knapp eine Million Franken. Dem stehen deutlich höhere Energiekosten gegenüber — und eine spätere Nachrüstung wäre aufwendiger und teurer als der heutige Einbau. Zudem wäre ein reduziertes Projekt im denkmalwürdigen Ensemble möglicherweise gar nicht bewilligungsfähig.

Die Kritik im Parlament: Der Einwand, dass einige Vierjährige künftig 1,4 Kilometer Schulweg hätten, ist nachvollziehbar. Er betrifft allerdings bereits das Provisorium ab Sommer 2026 — der längere Weg entsteht unabhängig vom Neubau. Zum Kostenthema mahnten Stimmen aus dem bürgerlichen Lager, dass sich solche Abweichungen bei den kommenden Schulsanierungen nicht wiederholen dürften. Das Parlament stimmte dem Kredit mit 35 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Was Olten jetzt! dazu sagt

Wir empfehlen ein JA. Die Verlegung ins Bannfeld geschieht ab Sommer 2026 ohnehin — ein Nein verhindert weder den Umzug noch den längeren Schulweg, sondern verlängert nur das Provisorium. Der Neubau beendet diesen Zustand mit einem Projekt, das breit abgestützt ist, die Kosten transparent ausweist und das Gebäude so baut, dass es 50 Jahre wirtschaftlich funktioniert.


Neubau KAPO-Stützpunkt in Oensingen

Worum es geht

Der geplante Neubau in Oensingen vereint 11 zentrale Dienste der Kantonspolizei unter einem Dach: Kriminaltechnik, Einsatzpolizei, mobile Polizei und ein Ausbildungszentrum. Das Gebäude bietet Platz für rund 150 Mitarbeitende und wird nachhaltig gebaut — Schweizer Holz, Photovoltaik, CO₂-neutrale Heizung über einen Wärmeverbund. Die Kosten betragen 84,5 Millionen Franken, verteilt auf vier Jahre.

Warum das wichtig ist

Der Polizeiposten Olten bleibt bestehen. Der Stützpunkt zentralisiert nicht die Strassenpolizei, sondern Back-Office, Ausbildung, Forensik und Fahrzeuglogistik. Die Kosten trägt der Kanton; für die Gemeinden entsteht keine zusätzliche Belastung.

Sind die Kosten angemessen? 84,5 Millionen Franken sind viel Geld. Zum Vergleich: Der Kanton Aargau hat 2021 in Aarau ein neues Polizeigebäude für rund 65 Millionen Franken bewilligt — für 160 Arbeitsplätze, ebenfalls mit Kriminaltechnik, Schiessanlage und Trainingsräumen. Solothurn liegt mit 563 000 Franken pro Arbeitsplatz über dem Aargauer Wert von 406 000 Franken. Der Unterschied erklärt sich aber zum grössten Teil durch zwei Faktoren: Erstens liegen zwischen den beiden Kreditbeschlüssen vier Jahre mit rund 12 Prozent Bauteuerung im Hochbau (gemäss BFS-Baupreisindex). Zweitens baut Solothurn zusätzlich eine Grossgarage mit Werkstatt, Tankstelle und Waschanlage für 250 Staatsfahrzeuge.

Der in Kommentarspalten kursierende Vergleich mit dem Bosch-Neubau in Zuchwil (45 Mio.) ist irreführend: Ein Bürogebäude hat weder Schiesskeller noch Kriminaltechniklabor, keine Arrestantenzone, weder krisensichere Räume noch gesicherte Munitionslager und schon gar keine Grossgarage für 250 Fahrzeuge.

Was sagt die Gegnerschaft? Ein Nein-Komitee um SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann und den Grenchner Politaktivisten Elias Vogt erhebt drei Vorwürfe: Der Bau sei ein «Luxus-Bau», die Polizei werde zentralisiert und verschwinde aus den Dörfern, und bei der Vergabe habe Vetternwirtschaft geherrscht.

Zum «Luxus»-Vorwurf: Die Kosten sind beträchtlich, aber wie der Aargau-Vergleich zeigt durchaus gerechtfertigt. Drei Fachkommissionen haben das Projekt geprüft und für verhältnismässig befunden.

Zur «Zentralisierung»: Alle Polizeiposten bleiben bestehen; einzig Hägendorf wird in den Posten Egerkingen integriert.

Zur «Vetternwirtschaft»: Der Wettbewerb lief als selektiver SIA-Projektwettbewerb, ein anerkanntes Standardverfahren. Die Jury wählte das Siegerprojekt einstimmig. Die Zusammenarbeit mit der Firma von SP-Kantonsrat Matthias Anderegg entstand erst nach dem Wettbewerb. Anderegg trat bei allen Kommissions- und Kantonsratssitzungen in den Ausstand. Der Regierungsrat hat die Korrektheit des Verfahrens bestätigt.

Die politische Konstellation: Die Ja-Seite ist vertreten durch ein überparteiliches Komitee von Grünen bis SVP und einen einstimmigen Kantonsrat (89:0). Die Nein-Seite besteht aus zwei Personen, die auch innerhalb der SVP auf Widerstand stossen — denn die SVP-Fraktion im Kantonsrat stimmte geschlossen für das Projekt, und eine SVP-Vertreterin sitzt im Pro-Komitee.

Was Olten jetzt! dazu sagt

Wir empfehlen ein JA. Die heutige Infrastruktur ist veraltet, die Mietkosten für ungeeignete Standorte laufen weiter. Der Neubau schafft professionelle Arbeitsbedingungen für Polizei und Forensik — ohne die Gemeinden finanziell zu belasten. Die Vorwürfe des Nein-Komitees halten einer Prüfung nicht stand: Die Kosten sind durch Fachkommissionen geprüft, das Vergabeverfahren war korrekt, und kein Polizeiposten wird geschlossen.


Finanzierung der erlassenen AHV-Mindestbeiträge durch die Gemeinden

Worum es geht

Nicht erwerbstätige Personen müssen in der Schweiz einen Mindestbeitrag an die AHV/IV/EO leisten. In Härtefällen — vor allem bei Sozialhilfebezug — kann dieser Beitrag erlassen werden. Bisher übernimmt der Kanton die Kosten dafür. Neu sollen die Gemeinden diese rund 1,9 Millionen Franken pro Jahr bezahlen. Für Olten bedeutet das Mehrkosten von schätzungsweise 135 000 Franken jährlich.

Die Prüfung der Gesuche und der gesamte Vollzug verbleiben bei der kantonalen Ausgleichskasse. 

Die Massnahme ist Teil des Massnahmenplans 2024 zur Stabilisierung der Kantonsfinanzen.

Die Vorlage erreichte im Kantonsrat mit 55 zu 39 Stimmen nicht die nötige Zweidrittelmehrheit und kommt deshalb vors Volk.

Warum das wichtig ist

Die AHV-Mindestbeitragspflicht ist im Bundesgesetz geregelt. Die Prüfung der Gesuche und der gesamte Vollzug verbleiben beim Kanton. Den Gemeinden wird keine Aufgabe übertragen — sie übernehmen die Finanzierung, ohne über die Höhe oder die Vergabepraxis mitentscheiden zu können.

Befürwortende argumentieren, dass Sozialhilfe und Alter ohnehin Gemeindeaufgaben seien und die Massnahme deshalb konsequent sei. Die Kantonsrats-Minderheit hielt dagegen, dass die Gesamtkosten nicht sinken — sie wechseln nur die Kasse. Olten als Zentrumsstadt mit überdurchschnittlichen Soziallasten wäre stärker betroffen als viele kleinere Gemeinden. Für Olten bedeutet die Vorlage Mehrkosten von schätzungsweise 135 000 Franken jährlich.

Was Olten jetzt! dazu sagt

Wir empfehlen ein NEIN. Wer zahlt, soll bestimmen — dieses Grundprinzip wird hier verletzt. Der Kanton verschiebt Kosten von 1,9 Millionen Franken auf die Gemeinden, ohne ihnen finanzielle Mittel und Entscheidungsrechte beim Vollzug zu übertragen. Im Gesamtsystem wird kein Franken gespart. Und wenn dieser Mechanismus einmal etabliert ist, steht der nächsten Kostenverschiebung nichts mehr im Weg.


Weiterverrechnung der Verwaltungskosten für die Alimentenhilfe

Worum es geht

Die Alimentenhilfe — Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen — ist eine Gemeindeaufgabe, die der Kanton im Auftrag der Gemeinden vollzieht. Die Gemeinden tragen bereits alle direkten Kosten. Neu sollen sie auch die Verwaltungskosten des kantonalen Vollzugs von rund 1 Million Franken pro Jahr übernehmen, verteilt nach Einwohner:innenzahl. Für Olten sind das rund 70 000 Franken jährlich.

Auch diese Massnahme ist Teil des Massnahmenplans 2024 zur Stabilisierung der Kantonsfinanzen.

Die Vorlage erreichte im Kantonsrat mit 59 zu 35 Stimmen nicht die nötige Zweidrittelmehrheit.

Warum das wichtig ist

Befürwortende verweisen darauf, dass der Kanton in anderen Bereichen — etwa bei Pflegeleistungen und Ergänzungsleistungen — die Verwaltungskosten bereits weiterverrechnet. Dort hätten die Gemeinden die Praxis akzeptiert; Gleichbehandlung sei konsequent. Kritiker:innen halten dagegen, dass es sich um eine reine Kostenumlagerung ohne Effizienzgewinn handelt.

Zusammen mit Vorlage 2 ergeben sich für die Solothurner Gemeinden Mehrkosten von rund 2,9 Millionen Franken pro Jahr. Für Olten summiert sich die Belastung auf etwa 205 000 Franken jährlich. 

Was Olten jetzt! dazu sagt

Wir empfehlen ein NEIN. Dieselbe Logik wie bei Vorlage 2: Die Gemeinden zahlen, der Kanton entscheidet. Zusammen belasten die beiden Vorlagen das Oltner Budget mit rund 205 000 Franken pro Jahr — ohne Gegenleistung, ohne Mitsprache.


Anhebung der Familienzulagen

Worum es geht

Die monatliche Kinderzulage soll von 215 auf 230 Franken steigen, die Ausbildungszulage von 268 auf 280 Franken. Der Kanton Solothurn zahlt heute als einer von sieben Kantonen nur die bundesrechtlichen Mindestansätze — 19 andere Kantone gehen bereits darüber hinaus.

Familienzulagen werden nicht über Steuern finanziert, sondern über die Familienausgleichskassen (FAK). Arbeitgebende zahlen einen prozentualen Beitrag auf die AHV-pflichtige Lohnsumme. Der aktuelle Beitragssatz im Kanton Solothurn liegt bei 1,25 Prozent. Die Erhöhung würde ihn um 0,19 Prozentpunkte auf 1,44 Prozent anheben. Die Mehrkosten für alle Arbeitgebenden im Kanton belaufen sich auf 7,9 Millionen Franken jährlich.

Die Vorlage wurde im Kantonsrat mit 49 zu 44 Stimmen knapp angenommen und verfehlte die Zweidrittelmehrheit.

Kinderzulage, Ausbildungszulage, Beitragssätze — kurz erklärt

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) kennt zwei Zulagenarten. Die Kinderzulage wird für jedes Kind bis 16 Jahre ausgerichtet (bei Erwerbsunfähigkeit bis 20 Jahre). Sobald das Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt — Lehre, Gymnasium, Studium —, wird sie durch die höhere Ausbildungszulage abgelöst, die bis längstens zum 25. Geburtstag läuft.

Warum gibt es mehrere Kassen? Neben der kantonalen FAK existieren Verbandskassen — etwa die AK Banken, die AK AIHK oder Swissmem —, bei denen Betriebe je nach Branchenzugehörigkeit angeschlossen sind. Dass es mehrere Kassen gibt, ist historisch gewachsen: Als der Bund 1948 die AHV einführte, stützte er sich auf bestehende Ausgleichskassen der Wirtschaftsverbände. Die Familienzulagen wurden später in dieselben Strukturen integriert — Betriebe rechnen AHV, IV, EO und FAK über dieselbe Kasse ab.

Die Zulagenhöhe ist kantonal einheitlich, aber die Beitragssätze der einzelnen Kassen unterscheiden sich. Sie hängen davon ab, wie hoch die Lohnsumme der angeschlossenen Betriebe ist, wie viele Versicherte tatsächlich Zulagen beziehen und wie gut die Reserven der Kasse gefüllt sind. Für den Kanton Solothurn beispielsweise erhebt die kantonale Ausgleichskasse (AKSO) einen FAK-Satz von 1,25 Prozent, während die AK Banken für denselben Kanton 1,40 Prozent verlangt.

Die Beitragssatzvergleiche in diesem Text beziehen sich jeweils auf die kantonalen Kassen, bei denen die Mehrheit der Arbeitgebenden angeschlossen ist. Ein direkter Vergleich zwischen Kantonen ist dennoch nur bedingt aussagekräftig: Ein Kanton mit hohen Durchschnittslöhnen generiert aus demselben Lohnprozent eine grössere absolute Summe und kommt daher mit einem tieferen Beitragssatz aus — auch wenn die Zulagen gleich hoch oder sogar höher sind.

Warum das wichtig ist

Die Erhöhung bringt Solothurn bei den Familienzulagen ins schweizerische Mittelfeld, nicht an die Spitze. Wo der Kanton damit im Vergleich steht, hängt allerdings nicht nur von der Zulagenhöhe ab, sondern auch vom Lohnniveau: Kantone mit hohen Durchschnittslöhnen generieren aus denselben Lohnprozenten eine grössere absolute Summe und kommen mit tieferen Beitragssätzen aus. Zürich und der Aargau etwa zahlen ebenfalls nur die Mindestansätze, benötigen dafür aber lediglich 1,00 Lohnprozent. Der Nachbarkanton Bern richtet 250 Franken aus bei einem Beitragssatz von 1,45 Prozent. Der Kanton Zug erhebt 1,35 Prozent und zahlt damit 330 Franken. Er kommuniziert diesen hohen Betrag ausdrücklich als Standortvorteil.

Gegner:innen bemängeln das Giesskannenprinzip: Auch Familien mit hohem Einkommen erhalten eine Familienzulage. Zudem belasten die höheren Beitragssätze die Arbeitgebenden — darunter auch die Stadt Olten und den Kanton. Befürwortende halten dagegen, dass eine Bedarfsprüfung unverhältnismässig aufwendig wäre und dass die Zulagen ausschliesslich an Erwerbstätige gehen — nicht an alle Familien.

Was Olten jetzt! dazu sagt

Wir empfehlen ein JA. Die Zulagen gehen an Erwerbstätige — wer arbeitet und eine Familie versorgt, profitiert. Die Erhöhung ist moderat und bringt Solothurn ins Mittelfeld, nicht an die Spitze. In Zeiten, in denen Betriebe händeringend Fachkräfte suchen, ist die Frage nicht nur, was die Erhöhung kostet — sondern auch, was es kostet, wenn gut qualifizierte Familien unseren Kanton meiden.


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