Musikschule im Kloster, Notschlafstelle und Regierungsprogramm – Sessionsbericht März 2026
Das Kapuzinerkloster wird zur Musikschule, die Notschlafstelle erhält eine Leistungsvereinbarung, und der Stadtrat legt sein Regierungsprogramm vor. Eine Doppelsitzung mit grossen Entscheiden – und einer knappen Niederlage beim nachhaltigen Bauen.
Regierungsprogramm 2025–2029
Der Stadtrat legt sein Regierungsprogramm mit zehn strategischen Zielen vor – verspätet, weil die Aufgaben- und Leistungsüberprüfung abgewartet wurde. Die Vision zeichnet Olten als offene, lebendige Stadt mit kurzen Wegen. Die Ziele reichen von der 15-Minuten-Stadt über Netto-Null 2040 bis zur Stadt als attraktive Arbeitgeberin. Das Parlament entscheidet nicht über das Regierungsprogramm, sondern nimmt es lediglich zur Kenntnis. Über diese Kenntnisnahme findet jedoch eine Abstimmung statt.
Die Debatte
Die Grünen/Jungen Grünen unterstützen die Vision. Sie bewerten die 15-Minuten-Stadt und das CO₂-Reduktionsziel positiv, kritisieren jedoch die Zusammenlegung der Bibliotheken, grössere Schulklassen und Einsparungen bei Kultur und Bildung. Eine Steuerfusserhöhung sei bereits 2027 angebracht, und Liegenschaften dürften nur noch im Baurecht abgegeben werden.
Die FDP schliesst sich der Vision an. Sie begrüsst die Kostendisziplin, die interkommunale Zusammenarbeit und die neue Vision fürs Kunstmuseum im Quartier Bahnhof Nord. Der Steuerfuss solle jährlich beurteilt werden. Das Format der Town-Hall-Veranstaltung für Mitarbeitende wird gelobt.
Die SP/Junge SP begrüsst die Richtung, vermisst aber soziale Ambitionen. Der Zusammenhang mit der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung mache das Programm schwer einschätzbar. Ein Leistungsabbau komme nicht infrage. Eine Mehrheit der Fraktion enthält sich bei der Abstimmung zur Kenntnisnahme.
Die SVP anerkennt die Arbeit, kritisiert aber die späte Vorlage, fehlende Prioritäten und vage Aussagen zu Sicherheit und Verkehr. Eine Steuererhöhung wird klar abgelehnt.
Die GLP/Mitte/EVP lobt die übersichtliche Darstellung und die Kontinuität zur letzten Legislatur. Steuererhöhungen werden nicht ausgeschlossen, seien aber nicht erste Priorität. Vermisst wird der Mut zur internen Effizienzsteigerung.
Olten jetzt! sieht viel Positives im Programm, insbesondere die Klimastrategie Netto-Null 2040, die Stärkung des Langsamverkehrs und die sozialen Akzente. Beim Kunstmuseum wird eine neue Vision unterstützt – ein Verkauf der Kirchgasse-Liegenschaften jedoch abgelehnt; Baurecht wird bevorzugt. Die Zusammenlegung der Bibliotheken als Sparmassnahme wird wohlwollend kritisch kommentiert.
Der Entscheid
Kenntnisnahme mit 30 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Das Programm gefällt, und es hat die richtige Stossrichtung. Dass der Stadtrat Netto-Null 2040 und kurze Wege ins Zentrum stellt, ist erfreulich. Ebenso positiv ist, dass soziale Themen wie frühe Sprachförderung und die Strategie Alter prominent vorkommen. Wir werden den Stadtrat beim Wort nehmen – besonders auch bei den Themen, bei denen Sparmassnahmen drohen, die dem Programm widersprechen.
Die anstehenden Kürzungen und Streichungen von Leistungsvereinbarungen werden in den nächsten Wochen noch viel zu reden geben. Der Stadtrat hat gesagt, dass er bei den Sparmassnahmen nicht nach dem Rasenmäherprinzip vorgegangen ist. Das ist gut. Was uns aber wirklich interessiert, ist nicht das, was der Stadtrat unterlassen hat, sondern die Überlegungen, die zu den einzelnen Entscheiden geführt haben. Warum wird die Zusammenarbeit mit Lysistrada beendet? Warum wird die Vereinbarung mit dem Momentum nicht mehr erneuert?
Die Zusammenlegung der Bibliotheken und leicht grössere Schulklassen als Massnahmen können wir nachvollziehen. Gerade bei den Bibliotheken sind aber noch viele Fragen offen, und wir sind gespannt darauf, wie der Stadtrat die verschiedenen Nutzungsbedürfnisse unter einen preiswerteren Hut bringen will.
Wir begleiten die Umsetzung konstruktiv und kritisch.
Musikschule im Kloster
Das seit Mitte 2024 leerstehende Kapuzinerkloster soll zur neuen Heimat der städtischen Musikschule werden. Der Kanton bietet das Kloster im Baurecht für 50 Jahre zum symbolischen Betrag von einem Franken an – unter der Bedingung einer öffentlichen Nutzung. Die Musikschule ist die grösste im Kanton: Jede Woche besuchen über 1100 Personen eines ihrer Angebote. Heute ist sie auf mehrere, teils provisorische Standorte verteilt. Die Gesamtkosten für die Umnutzung des Klosters betragen 6,83 Millionen Franken, die jährlichen Mehrkosten im Betrieb am neuen Standort belaufen sich auf rund 340 000 Franken.
In seiner Vorlage erwähnt der Stadtrat auch die Idee, die aktuelle Hauptliegenschaft der Musikschule an der Leberngasse zu verkaufen. Die Entscheidung über einen solchen Verkauf ist zwar nicht Teil des Beschlussantrags, hat aber bei fast allen Fraktionen zu einer Stellungnahme geführt.
Die Debatte
Der Verein «Freundinnen und Freunde des Kapuzinerklosters» reichte eine Petition mit 585 Unterschriften ein und forderte eine Rückweisung. Sein Anliegen: Die sakrale Nutzung der Klosterkirche dürfe nicht verdrängt werden. Die Frage der Kirchennutzung zog sich durch die gesamte Debatte.
Die SP/Junge SP unterstützt das Projekt einstimmig: Musik fördere und verbinde, das Kloster bleibe öffentlich zugänglich, und in die bestehenden Gebäude müsste sowieso investiert werden. Die Leberngasse-Liegenschaft dürfe nicht verkauft werden.
Die Grünen/Jungen Grünen stimmen einstimmig zu. Das Kloster mit seinen vielen kleinen Räumen, dem Refektorium und der Kirche eigne sich nahezu ideal. Eine Rückweisung würde das Projekt faktisch verunmöglichen. Die Leberngasse solle nur im Baurecht abgegeben werden.
Die FDP steht hinter dem Projekt, kritisiert aber den fehlenden Dialog mit dem Klosterverein. Vor der Volksabstimmung müsse ein konstruktives Gespräch stattfinden. Die FDP fordert den Verkauf der Leberngasse-Liegenschaft zur Gegenfinanzierung.
Die SVP ist gespalten – die eine Hälfte stimmt zu, die andere nicht. Die Befürworter:innen anerkennen den Bedarf und die einmalige Chance, die Gegner warnen vor langfristigen Fixkosten und unvorhersehbaren Investitionen.
Die GLP/Mitte/EVP stimmt geschlossen zu, erwartet aber, dass die sakrale Nutzung der Kapellen im Betriebskonzept berücksichtigt wird.
Olten jetzt! ist sehr glücklich mit dem Projekt. Das Musizieren passe zur Kultur des Ortes und fülle ihn mit Leben. Die gastronomische Ergänzung im Garten spreche nochmals eine andere Zielgruppe an. Die Leberngasse-Liegenschaft solle sinnvoll bespielt oder im Baurecht abgegeben werden – ein Verkauf wird ausgeschlossen.
Der Entscheid
Das Parlament genehmigt den Verpflichtungskredit mit 33 Ja zu 4 Nein.
In der Debatte um die Musikschule im Kloster sorgte die Frage der «Entweihung» für Verunsicherung. Eine FDP-Parlamentarierin argumentierte, bei einem geweihten Gebäude habe «nicht der Eigentümer das Sagen, sondern die Kirche selbst». Was davon stimmt – und was nicht?
Kirchenrecht gilt für Gläubige – nicht für den Staat
Das katholische Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) ist das interne Recht der katholischen Kirche. Es bindet gemäss Canon 11 ausschliesslich in der katholischen Kirche Getaufte oder in sie Aufgenommene – vergleichbar mit den Statuten eines Vereins, die nur für dessen Mitglieder gelten. Das Kirchenrecht hat keine Wirkung im Schweizer Zivilrecht. Die Weihe einer Kirche begründet keinen öffentlich-rechtlichen Schutz und gibt dem Bischof kein Mitspracherecht gegenüber dem Eigentümer.Ob ein Gebäude als Kirche, Musikschule oder Restaurant genutzt wird, richtet sich nach Baurecht, Denkmalschutz und Eigentumsrecht – nicht nach kirchlicher Weihe.
Was das Kirchenrecht trotzdem regelt
Innerhalb der katholischen Kirche gelten klare Regeln für geweihte Orte:
Canon 1210 erlaubt an geweihten Orten grundsätzlich nur, was dem Gottesdienst dient. Der Ordinarius kann im Einzelfall andere Nutzungen gestatten, sofern sie der «Heiligkeit des Ortes» nicht widersprechen.
Canon 1222 §2 regelt die Profanierung – die formelle Rückgabe eines geweihten Ortes an den weltlichen Gebrauch. Wenn schwerwiegende Gründe gegen eine weitere gottesdienstliche Nutzung sprechen, kann der Diözesanbischof die Kirche einer weltlichen, aber nicht unwürdigen Nutzung zuführen. Er muss dafür den Priesterrat anhören.
«Entweihung» ist nicht gleich Profanierung
Was in der Debatte als «Entweihung» bezeichnet wurde, heisst kirchenrechtlich korrekt Profanierung – ein geordneter Verwaltungsakt. Eine «Entweihung» (violatio) im kirchenrechtlichen Sinn ist etwas ganz anderes: die Schändung eines sakralen Ortes durch schwerwiegende Handlungen wie Blutvergiessen oder Grabschändung (Canon 1211). Davon redet hier niemand.
Was heisst das für Olten?
Zivilrechtlich steht der Umnutzung nichts im Weg. Die Stadt braucht keine Erlaubnis des Bischofs. Kirchenrechtlich sieht es differenzierter aus: Solange gelegentlich Gottesdienste stattfinden (Mischnutzung), bleibt die Kirche ein geweihter Ort – der Ordinarius muss der nichtkirchlichen Nutzung aber gemäss Canon 1210 zustimmen. Endet die liturgische Nutzung ganz, verliert die Kirche ihren Status nach Canon 1212 ohnehin.Die vom Stadtrat vorgeschlagene Lösung – Musikschule mit Vorrang, sakrale Nutzung weiterhin möglich – ist pragmatisch:
Sie respektiert die Bedeutung des Ortes für Gläubige, ohne der Stadt kirchenrechtliche Pflichten aufzuerlegen, die sie gar nicht hat. Die Pastoralraumleiterin hat gemäss Stadtpräsident Marbet die Mischnutzung bereits begrüsst.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Das vorliegende Projekt ist ein klarer Fall von Win-Win: Ein historisches Gebäude mitten in der Stadt bekommt eine lebendige Zukunft, und die seit Jahrzehnten unter Platznot leidende Musikschule erhält ein neues Zuhause unter einem Dach. Dass die Klosterkirche auch weiterhin für sakrale Anlässe zugänglich bleibt, hat der Stadtrat dem Parlament mehrfach zugesichert. Das Anliegen des Klostervereins verdient Respekt – eine Rückweisung wäre aber unverhältnismässig gewesen und hätte diese einmalige Chance gefährdet. Wir sind froh über den klaren Parlamentsentscheid und werden uns im Wahlkampf für das Projekt einsetzen.
Wie es weitergeht
Das Geschäft kommt voraussichtlich im Juni 2026 zur Volksabstimmung. Der Stadtrat wird das Betriebskonzept weiter ausarbeiten – inklusive Regelung der kirchlichen Nutzung und der Gastronomie. Die Übernahme im Baurecht ist per 1. Januar 2027 geplant, der Einzug der Musikschule auf den Sommer 2028.
Leistungsvereinbarung Notschlafstelle
Im Dezember 2025 beauftragte das Parlament den Stadtrat mit einem dringlichen Auftrag, eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein Schlafguet abzuschliessen. Nun liegt der Vertrag vor: jährlich 40 000 Franken, vorerst befristet auf zwei Jahre. Die Notschlafstelle bietet 13 Übernachtungsplätze, ist 365 Tage im Jahr offen und verzeichnete 2025 rund 3400 Übernachtungen.
Die Debatte
Bereits zu Beginn stellt die SVP einen Ordnungsantrag: Vereinsmitglieder und Helfer:innen des Vereins Schlafguet sollen in Ausstand treten. Der Rechtskonsulent weist dies zurück – nur Vorstandsmitglieder seien betroffen.
Die SVP lehnt klar ab. Der Verein habe 2025 einen Gewinn von 170 000 Franken erzielt und sei «profitabler als manches Hotel». Die überregionale Trägerschaft sei ein Luftschloss, und Olten stehe mit der Zentrumslast allein da.
Die FDP lehnt ebenfalls ab. Es fehle eine rechtskräftige Betriebsbewilligung – das Umnutzungsgesuch sei noch hängig. Die Stadt erfülle ihren Auftrag zur Nothilfe bereits. Wer das Angebot unterstützen wolle, könne das freiwillig tun.
Die Grünen/Jungen Grünen stimmen geschlossen zu. Die Leistungsvereinbarung sei ein Türöffner für Gespräche mit weiteren Gemeinden – erste Sondierungen mit Aarau und Zofingen hätten bereits stattgefunden. Der Betrag sei substanziell, aber nicht grosszügig.
Die SP/Junge SP unterstützt den Antrag einstimmig. Die Stadt übernehme Verantwortung für vulnerable Menschen. Der Betrag sei eigentlich zu tief, aber ein gangbarer Weg.
Die GLP/Mitte/EVP ist gespalten und stimmt uneinheitlich ab. Die Leistung des Vereins wird anerkannt, ebenso der Bedarf. Bedenken gibt es bei den Aufnahmebedingungen – insbesondere zur Frage, ob auch Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz aufgenommen werden sollen. Einzelne Mitglieder bringen Housing First als ein besseres Langfristmodell ins Spiel.
Olten jetzt! unterstützt die Leistungsvereinbarung einstimmig. Die Notschlafstelle sei eine wichtige Einrichtung für Menschen in prekären Situationen. Die 40 000 Franken seien ein tragbarer Beitrag zum Aufbau einer breiteren Trägerschaft. Positiv bewertet wird die Pflichtberatung bei längeren Aufenthalten.
Der Entscheid
Zustimmung mit 21 Ja zu 15 Nein.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Jede Person, die auf der Strasse schlafen muss, ist eine zu viel. Dass es in Olten einen Ort mit Betreuung gibt, ist keine Selbstverständlichkeit – es ist das Verdienst von engagierten Freiwilligen, die dort angepackt haben, wo der Staat eine Lücke liess. In der Debatte wurde viel um Formalitäten und die Frage gestritten, wer übernachten darf. Das ist verständlich, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, worum es im Kern geht: Nothilfe für Menschen ohne Dach über dem Kopf. Was wir uns zusätzlich wünschen, sind Impulse für die konzeptionelle Arbeit der Stadt, mit der das Problem der Obdachlosigkeit insgesamt angegangen werden kann.
Wie es weitergeht
Die Leistungsvereinbarung läuft bis Ende 2027. In dieser Zeit soll eine breitere Trägerschaft aufgebaut werden. Bei einer allfälligen Verlängerung wird der nachgewiesene Bedarf geprüft. Die Leistungsvereinbarung definiert dazu klar überprüfbare Leistungsziele.
Nachhaltiges Bauen
Die Grünen fordern mit einem Auftrag, Vorgaben für nachhaltiges und zirkuläres Bauen im kommunalen Baureglement zu verankern – als Konkretisierung des 2024 in der Gemeindeordnung verankerten Klimaschutzes. Der Stadtrat ist bereit, das Anliegen im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision aufzunehmen, beantragt aber die gleichzeitige Abschreibung.
Die Debatte
Die SP/Junge SP unterstützt die Erheblichkeit. Es gebe bereits verschiedene Instrumente, und die Ortsplanungsrevision gehe in die richtige Richtung. Mehrheitlich wird auch die Abschreibung akzeptiert.
Die SVP lehnt einstimmig ab. Der Auftrag bedeute mehr Auflagen, mehr Bürokratie und höhere Baukosten. Nachhaltigkeit erreiche man mit Innovation und Eigenverantwortung, nicht mit Vorschriften.
Die FDP lehnt einstimmig ab. Zusätzliche verbindliche Vorgaben im Baureglement führten zu mehr Regulierung und weniger Flexibilität. Es brauche keine städtischen Sonderlösungen.
Die GLP/Mitte/EVP teilt die Meinung von FDP und SVP: Zusätzliche Regulierungen im Baubereich seien nicht nötig.
Olten jetzt! dankt den Grünen für den Vorstoss und stimmt geschlossen für Erheblichkeit. Die Stimmbevölkerung habe 2024 den Klimaschutz in der Gemeindeordnung verankert und erwarte konkrete Folgen im Baubereich. Die Abschreibung sei erst gerechtfertigt, wenn die Bestimmungen tatsächlich im Baureglement stehen.
Der Entscheid
Die Abstimmung endete in einem Patt bei 18:18. Die Parlamentspräsidentin gab den Stichentscheid gegen Erheblichkeit, womit der Auftrag abgelehnt ist. Pikantes Detail: Die Abstimmungsanlage funktionierte nicht richtig, und daher wurde die Ja-Stimme von Luc Nünlist nicht gezählt. Das Problem wurde leider erst nach Ende der Sitzung bemerkt.
Es wäre möglich gewesen, mittels eines Rückkommensantrags am Donnerstag die Entscheidung noch einmal aufs Tapet zu bringen. Da aber die SP die Abschreibung des Anliegens befürwortete, wäre die Wirkung eines knapp positiven Entscheids minimal gewesen – die Abschreibung hätte sowieso eine Mehrheit gehabt.
Zudem hatte der Stadtrat in seiner Stellungnahme bereits bestätigt, dass das Anliegen im Rahmen der Ortsplanungsrevision aufgenommen worden ist. Ein positiver Entscheid hätte an der Sachlage also nichts verändert. Daher verzichtete Luc auf diesen Schritt.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Trotz Klimaschutzartikel in der Gemeindeordnung setzen die bürgerlichen Fraktionen nach wie vor gebetsmühlenartig auf Eigenverantwortung beim Klimaschutz und wollen möglichst nichts von Regulierungen wissen.
Zum Glück hat sich der Stadtrat dem Thema auch ohne Vorstoss schon angenommen, und es ist nicht zu erwarten, dass er nun seine Pläne ändern wird.
Das Resultat zeigt jedoch auch, dass es sinnvoll ist, vor dem Verfassen eines Vorstosses abzuklären, ob das Thema nicht bereits in Bearbeitung ist. Denn eine parlamentarische Debatte beinhaltet immer die Möglichkeit des Scheiterns.
ÖV bei Grossanlässen
Ein überparteilicher Prüfauftrag fordert Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs bei Grossanlässen wie der Chilbi, dem Adventsdorf oder dem Streetfood-Festival. Der Hintergrund: Bei solchen Anlässen fallen Parkplätze im Zentrum weg, Autos weichen in die Quartiere aus, und es entsteht Suchverkehr, der die Anwohnenden belastet.
Die Debatte
Die FDP lehnt einstimmig ab. Die Frage, wer die Kosten trage, sei ungeklärt. Höhere Standgebühren für Vereine wie die Chilbi-Organisator:innen seien nicht tragbar. Grundsätzlich gebe es nur bei der Chilbi ein echtes Problem, und dort seien die Parkplätze ohnehin besetzt.
Die SP/Junge SP unterstützt den Auftrag. Grosse Anlässe gehörten zur Realität einer Stadt, aber die Belastung für die Quartiere müsse reduziert werden. Der Auftrag setze auf Anreize, nicht auf Verbote – das sollte auch für liberale Parteien leicht zu unterstützen sein.
Die GLP/Mitte/EVP findet den Prüfauftrag sinnvoll, besonders Ideen wie Rail-Away-Kombi-Tickets gefallen ihr. Wichtig sei, dass die Massnahmen anlassbezogen und nicht über allgemeine Steuergelder finanziert würden.
Die SVP lehnt ab. Höhere Parkgebühren führten nur zu mehr Wildparkieren und zur Verlagerung in Nachbargemeinden. ÖV-Subventionen für auswärtige Besucher:innen seien in finanziell angespannten Zeiten nicht vertretbar.
Olten jetzt! unterstützt den Auftrag einstimmig. Olten als ÖV-Knotenpunkt mit dem vermutlich berühmtesten Bahnhof der Schweiz sei prädestiniert dafür, dass Besucherinnen und Besucher mit dem ÖV anreisen.
Der Entscheid
Erheblich erklärt mit 25 Ja zu 12 Nein.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Die hervorragende ÖV-Vernetzung unserer Stadt konsequent hervorzuheben, ist sinnvoll. Es geht nicht um radikale Massnahmen, sondern um bessere Abstimmung und klare Lenkung. Wer einmal unkompliziert mit dem ÖV an einen Anlass gekommen ist, steigt mit höherer Wahrscheinlichkeit auch künftig wieder ein.
Kostenlose Menstruationsartikel
Ein überparteilicher Auftrag verlangt die kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln in öffentlichen Gebäuden der Stadt Olten, insbesondere in Schulen. Der Stadtrat zeigt sich bereit, einen Versuchsbetrieb zu starten.
Die Debatte
Die SVP lehnt ab. Menstruationsartikel könnten in Schulen bei der Schulleitung bezogen und über das ordentliche Budget abgerechnet werden.
Die FDP lehnt grossmehrheitlich ab. Eine flächendeckende Gratis-Abgabe schaffe eine neue staatliche Leistung, ohne dass klar sei, ob die richtigen Personen erreicht würden. In einzelnen Schulhäusern gebe es bereits pragmatische Lösungen ohne Vorschrift.
Die GLP/Mitte/EVP ist gespalten. Ein Teil sieht keinen Unterschied zu Toilettenpapier und Seife und begrüsst den Versuchsbetrieb. Ein anderer Teil sieht darin eine Ausweitung des städtischen Leistungsfelds.
Die Grünen/Jungen Grünen stimmen einstimmig zu. Der niederschwellige Zugang zu Hygieneartikeln sollte so normal sein wie die Menstruation selbst – idealerweise ohne ein abschreckendes Gespräch mit der Lehrperson.
Olten jetzt! begrüsst die Testphase. Es gehe um Grundbedürfnisse von menstruierenden Personen, um Enttabuisierung und um ein Selbstverständnis. Diesen Auftrag aus Kostenspargründen abzulehnen, wäre, als wollte man beim WC-Papier sparen.
Der Entscheid
Erheblich erklärt mit 22 Ja, 14 Nein und 1 Enthaltung.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Pissoir entwickelt. Aber bis heute gibt es kein Selbstverständnis dafür, dass Hygieneartikel für Frauen auf öffentlichen Toiletten verfügbar sein sollten. Dass der Stadtrat bereit ist, einen Versuchsbetrieb zu starten, ist ein guter erster Schritt. Es geht nicht darum, welche Marke oder Grösse – es geht darum, überhaupt eine Option zu haben.
Kleines Experiment: Lies die Statements der Parteien oben nochmal durch und ersetze alle Bezeichnungen für Menstruationsartikel durch den Begriff WC-Papier.
Partizipatives Budget
Ein überparteilicher Prüfauftrag von Grüne/Junge Grüne und SP/Junge SP schlägt ein Pilotprojekt für ein partizipatives Budget vor – nach dem Vorbild von Aarau, wo die Bevölkerung über einen Betrag von 50 000 Franken mitbestimmen kann.
Der Stadtrat ist vom Anliegen nicht begeistert und empfiehlt in seiner Stellungnahme, dass das Parlament ihm den Prüfauftrag nicht erteilen soll.
Die Debatte
Die SVP lehnt ab. Die Aufgabe, Quartieranliegen einzubringen, liege bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern selbst. Wer das Quartierleben beleben wolle, solle einen Quartierverein gründen.
Die GLP/Mitte/EVP findet die Idee unterstützenswert, folgt aber dem Stadtrat: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei schlecht, und der administrative Aufwand übersteige die eingesetzten Mittel. Mit dem neuen Vernehmlassungsreglement sei bereits ein Schritt in Richtung Partizipation getan.
Die SP/Junge SP unterstützt den Auftrag. Die Bevölkerung erhalte so die Möglichkeit, sich kreativ einzubringen, und die Stadt gewinne ein Bild davon, was die Bedürfnisse der Bevölkerung sind.
Die FDP lehnt ab. Viele Anliegen könnten schon heute unkompliziert über bestehende Wege eingebracht werden. Ein fixer Budgettopf sei dafür nicht nötig.
Olten jetzt! ist sich intern über Kosten und Nutzen des Anliegens nicht einig und verzichtet daher auf ein Fraktionsvotum. Tobias Oetiker spricht sich in einem Einzelvotum klar für das Anliegen aus.
Für Unterhaltung sorgt ein Vorschlag von Heinz Eng (FDP), der beantragt, die Bevölkerung im gleichen Zug auch über Einsparungen mitbestimmen zu lassen. Der Antrag ist verfahrensrechtlich nicht zulässig, liefert aber den lebhaftesten Schlagabtausch des Abends.
Der Entscheid
Abgelehnt mit 17 Ja zu 19 Nein bei einer Enthaltung.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Es ist ein erklärtes Ziel von Olten jetzt!, Massnahmen zur Stärkung der Beteiligung der Bevölkerung an der Quartier- und Stadtentwicklung zu fördern.
Doch leider wurden wir uns bei der Vorbereitungssitzung anhand des Auftragstexts nicht einig darüber, wie wir mit dem partizipativen Budget umgehen sollen. Wir beschlossen, uns während der Debatte zu entscheiden. Schliesslich trugen wir mit einem Nein, einer Enthaltung und drei Ja-Stimmen zum negativen Resultat bei.
Nicht unerwähnt lassen wollen wir die Rolle, die der Stadtrat bei diesem Geschäft gespielt hat: Ein Prüfauftrag ist die mildeste Form der Willensäusserung des Parlaments. Er verlangt weder, dass etwas umgesetzt wird, noch, dass Geld ausgegeben wird oder, dass ein Projekt gestartet wird. Er verlangt einzig, dass der Stadtrat eine Idee prüft und dem Parlament berichtet, was möglich wäre.
Was hat der Stadtrat in seiner Stellungnahme zum Prüfauftrag gemacht? Er hat eine dreiseitige Stellungnahme verfasst, in Rücksprache mit der Stadt Aarau, detaillierter Kostenaufstellung des dortigen Pilotprojekts, Verweis auf HRM2-Buchungsregeln und die angespannte Finanzlage – alles mit dem Ziel, das Parlament davon zu überzeugen, ihm nicht einmal den Prüfauftrag zu erteilen. Der Aufwand, den der Stadtrat in die Abwehr des Auftrags steckte, dürfte den Aufwand einer ergebnisoffenen Prüfung glatt übertroffen haben.
Partizipative Budgets sind international erprobt und in Hunderten von Städten erfolgreich umgesetzt worden – von Porto Alegre über Paris, Barcelona und Lausanne bis nach Aarau. Davon war in der Stellungnahme des Stadtrats nichts zu lesen. Stattdessen wurde das Aarauer Pilotprojekt ausschliesslich als abschreckendes Kostenbeispiel herangezogen. Dass dort 33 konkrete Ideen aus der Bevölkerung eingingen und mehrere davon umgesetzt wurden, ging in der Buchhaltungslogik unter.
Der negative Fokus in der Antwort des Stadtrates wurde leider auch in der Debatte im Parlament übernommen. Wer die Voten hörte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass etliche Rednerinnen und Redner nicht wirklich verstanden hatten, worum es bei einem partizipativen Budget geht – und was es eben gerade nicht ist: weder eine Konkurrenz zum Parlament noch eine Gemeindeversammlung im Kleinen, sondern eine niederschwellige Einladung an die Quartierbevölkerung, mit kleinen Beträgen konkrete Ideen für ihr Umfeld umzusetzen. Auch die etwas sperrige Formulierung des Auftragstextes hat vermutlich nicht zur Klarheit beigetragen.
Interpellation Altstadtkommission
Eine überparteiliche Interpellation von FDP, Grünen, Olten jetzt! und SP hinterfragt die Praxis der Altstadtkommission. Im Zentrum stehen die im Dezember 2024 publizierten Gestaltungsrichtlinien, die nach Ansicht der Interpellant:innen weder demokratisch legitimiert noch rechtlich überprüfbar sind.
Die Debatte
Interpellant Simon Bloch (FDP) kritisiert, die von der Altstadtkommission als Verschriftlichung der gängigen Praxis bezeichneten Richtlinien seien nicht überprüfbar, weil die Beschlüsse der Kommission nicht öffentlich zugänglich seien. Die Verankerung einer gelebten Praxis in einer Richtlinie sei «höchst problematisch». Nur weil man etwas schon immer so gemacht habe, sei es noch lange nicht rechtens.
Stadträtin Rauber räumt ein, dass die Antworten auf die Interpellation «etwas eierig» ausgefallen seien – die Fragen seien teils nicht an die richtige Adresse gestellt worden. Die Altstadtkommission sei eine vom Parlament gewählte Kommission mit exekutiven Befugnissen, deren Entscheide der Stadtrat nicht übersteuern könne. Wenn das Parlament die heutige Ausgestaltung nicht mehr zeitgemäss finde, sei eine grundsätzliche Diskussion über Rolle und Legitimation sinnvoll.
Die SP/Junge SP erinnert daran, dass man seit 2024 mit der Bauverwaltung einen konstruktiven Dialog über Ortsbildschutz und Klimaschutz geführt habe. Dieser sei durch die verfrühte Publikation der Richtlinien abrupt beendet worden. Dass Fassadendämmungen faktisch verboten würden, sei enttäuschend.
Die SVP kennt die Kritik aus der Bevölkerung, findet die Antworten des Stadtrats aber nachvollziehbar. Sie warnt davor, politisch mehr Einfluss auf die unabhängige Kommission ausüben zu wollen.
Der Entscheid
Interpellant Simon Bloch erklärt sich von den Antworten nicht befriedigt.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Die Altstadtkommission leistet wichtige Arbeit für das Ortsbild. Aber eine Kommission, die eigenmächtig Richtlinien publiziert, die weder demokratisch abgestützt noch mit den laufenden politischen Prozessen abgestimmt sind, macht es sich und uns schwer. Wir haben daher schon Ende letzten Jahres einen Vorstoss eingereicht, mit dem Ziel, die Altstadtkommission durch ein Gremium zu ersetzen, bei dem die Fachexpertise im Vordergrund steht. Der Stadtrat hat unser Anliegen sehr positiv aufgenommen. Die Parlamentsdebatte zum Vorstoss steht jedoch noch aus.
Kurz notiert
HR-Interpellation
Daryl Fiechter (GLP/Mitte/EVP) fragt nach den HR-Prozessen der Stadtverwaltung. Er sieht eine zu stark dezentrale Struktur mit fehlender strategischer Personalentwicklung.
In seinem Votum sagt Fiechter, dass er sich bewusst sei, dass er die in der Interpellation nachgefragten Informationen auch mit einem kurzen Telefon an die Stadtverwaltung hätte in Erfahrung bringen können. Er habe jedoch den Weg der Interpellation gewählt, um eine parlamentarische Debatte zu dem in seinen Augen sehr wichtigen Thema anzustossen.
Leider klappt es mit der Debatte dann aber nicht wirklich. Einzig Nico Zila von der FDP meldet sich zu Wort und betont, wie wichtig es sei, dass alle Stellen öffentlich ausgeschrieben werden.
Fiechter erklärt sich von der Antwort des Stadtrates befriedigt.
Fraktionserklärung Lysistrada
Die SP/Junge SP kritisiert die angekündigte Streichung der Leistungsvereinbarung mit Lysistrada, der Fachstelle für Sexarbeit. Für 15 000 Franken jährlich werden wöchentliche Besuche auf dem Strassenstrich finanziert: für Prävention, Beratung und Schutz von vulnerablen Menschen. Der Stadtrat selbst bezeichnete noch im Januar den Bedarf als «notwendig». Dass ausgerechnet unter der neuen linken Parlamentsmehrheit bei einer so wichtigen sozialen Leistung gespart werde, sei nicht nachvollziehbar.
Personelles
Salome Kisker (Olten jetzt!) hat am 18. März 2026 ihre Demission eingereicht und wird vom Parlament mit Applaus verabschiedet. Benjamin Mühleisen rückt als ordentliches Mitglied nach.
Wir danken Salome für ihren Einsatz im Parlament in den letzten fünf Jahren. Sie wird in ihrem Amt als Vize-Parteipräsidentin weiterhin für Olten jetzt! tätig bleiben.
Benjamin ist schon seit 2017 bei Olten jetzt! Er engagierte sich bisher im Vorstand als CFO und war seit letztem Sommer Ersatzmitglied im Parlament. Wir freuen uns sehr, ihn seit Donnerstag zu den Mitgliedern unserer Parlamentsfraktion zählen zu dürfen und heissen ihn herzlich willkommen.
Im Wahlkampf haben uns viele von euch unterstützt – mit Spenden, mit Flyerverteilen, mit euren Stimmen. Das hat funktioniert: Wir sitzen jetzt zu siebt im Parlament.
Wir sind nach wie vor auf deine Unterstützung angewiesen. Wir suchen Menschen, die unsere Arbeit finanziell mittragen – am liebsten regelmässig, verlässlich.
Warum? Wegen der Planungssicherheit. Wenn unsere Mittel gesichert sind, können wir uns auf die politische Arbeit konzentrieren statt aufs Geldsammeln.
Wir erhalten kein Geld von Verbänden, finanzkräftigen Stiftungen oder Firmen – nur von Menschen wie euch. Alle Beiträge dokumentieren wir auf der Transparenzseite – öffentlich, weil wir finden: So sollte Politikfinanzierung funktionieren.
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