Sessionsvorschau September 2026
Am Mittwoch, 23. September, und Donnerstag, 24. September 2026 diskutiert das Gemeindeparlament über den Neuen Bahnhofplatz Olten, das neue Vernehmlassungsreglement und die Gebühren der Stadtbibliothek.
Neuer Bahnhofplatz Olten
Worum es geht
Der Stadtrat beantragt einen Brutto-Verpflichtungskredit von CHF 46,2 Mio. (CHF 46 200 000, inkl. MwSt., Kostengenauigkeit ∓ 10 %) für Projektierung und Ausführung des Projekts «Neuer Bahnhofplatz Olten» (NBO). Gebaut wird von einer Gemeinschaft aus SBB, Kanton Solothurn und Stadt Olten. Die Gesamtkosten liegen bei CHF 157 Mio.; davon trägt die SBB CHF 66,6 Mio. (42,4 %), Kanton und Stadt je CHF 45,2 Mio. (je 28,8 %). Die angefallenen Planungkosten von CHF 1 Mio. sind bereits im Betrag von 46,2 Mio. enthalten, müssen jedoch erneut bewilligt werden. Unter Berücksichtigung des erwarteten Bundesbeitrags von CHF 17,1 Mio. aus dem Agglomerationsprogramm AareLand der fünften Generation verbleiben der Stadt Nettokosten von rund CHF 29,1 Mio. – also 17,9 % der Gesamtkosten.
Entstehen sollen neue aareseitige Bahnzugänge, eine neu gestaltetete Bahnhofkreuzung mit eigenen Busspuren und durchgehenden Radspuren, zwei unterirdische Velostationen mit rund 1500 Abstellplätzen, ein zweigeschossiges unterirdisches Parkhaus mit 100 Auto- und 59 Motorradparkplätzen als Ersatz der heutigen oberirdischen Parkplätze. Dazu kommt der durchgängige Ausbau des rechten Aareufers sowie ein neuer Aaresteg. Die Auflage der Nutzungspläne erfolgt im dritten Quartal 2026, gebaut wird von 2029 bis 2035 in sechs Etappen – bei laufendem Betrieb, mit einem provisorischen Busbahnhof während der ganzen Bauzeit.
Die Geschäftsprüfungskommission sagt einstimmig Ja. Der Kantonsrat hat dem Kredit am 1. September 2026 mit 89:8 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Der Kredit untersteht dem obligatorischen Referendum – die Volksabstimmung kommt also zwingend; vorgesehen ist der 28. Februar 2027. Stadt und Kanton stimmen gleichentags ab.
Dieses Projekt ist ein tolles Beispiel von Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Kanton, Bund und SBB. Es werden Synergien genutzt und alle profitieren davon. Mit dieser erfolgreichen Zusammenarbeit kommt auch eine grosse Schwachstelle. Steigt nämlich auch nur eine Partei aus, fällt das ganze Projekt dahin.
Warum das wichtig ist
Der Bahnhof ist der grösste Standortvorteil Oltens – und für die ganze Region von zentraler Bedeutung. Der Platz vor dem Bahnhof entspricht den Anforderungen an eine moderne Verkehrsdrehscheibe längst nicht mehr. Schon heute ist der Bahnhof stark ausgelastet; in den nächsten fünfzehn Jahren wird mit bis zu 40 % höherem Passagieraufkommen gerechnet.
Dazu kommt die Hebelwirkung. Der Neue Bahnhofplatz ist das Herzstück einer Kette von weiteren Bauvorhaben: Die SBB will ihre Gleis- und Publikumsanlagen für längere Züge ausbauen, im Areal Bahnhof Nord entsteht ein neues Stadtquartier mit privaten Investitionen im dreistelligen Millionenbereich. Der Anteil von Stadt und Kanton entspricht je rund 3,5 % der Gesamtinvestitionen in den Bahnknoten Olten.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Ja – und zwar ein klares. Wer den Bahnhof in seiner Bedeutung als eine der wichtigsten Verkehrsdrehscheiben des Schweizer Bahnnetzes erhalten und weiterentwickeln will, muss jetzt investieren. Dafür wollen wir uns gemeinsam und über die Parteigrenzen hinweg einsetzen.
Aus SVP-Kreisen wird als Argument gegen das Projekt gesagt, die Bundesbeiträge seien unsicher, weil der Bund den Agglomerationsverkehr neu mit dem Nationalstrassenausbau in ein Paket packe – «Verkehr '45». Scheitere dieses Paket an einem Referendum, muss Olten seinen Anteil von 46,2 Millionen ohne Bundesbeitrag finanzieren.
Dieses Szenario hat jedoch keinen Realitätsbezug. Der Bundesrat schreibt in seinem erläuternden Bericht wörtlich: «Die Bundesversammlung kann wie bisher separat über die Ausbauschritte für Schiene und Strasse bzw. das Programm Agglomerationsverkehr entscheiden, ohne dass es eine rechtliche Verknüpfung zwischen den verschiedenen Bundesbeschlüssen gibt.»
Der Kredit für den Agglomerationsverkehr ist ein einfacher Bundesbeschluss und untersteht nicht dem Referendum; angreifbar sind allein die Ausbauschritte für Strasse und Schiene.
Dass diese Trennung in der Praxis funktioniert, hat sich 2024 gezeigt: Das Volks-Nein zum Autobahnausbau liess den Ausbauschritt 2023 platzen – die Agglomerationsgelder der vierten Generation blieben in Kraft und werden bis heute ausbezahlt.
Dazu kommt, dass die Parteien, welche das Paket kritisieren, ausdrücklich Vorrang für Schiene und Agglomerationsprojekte verlangen.
Der Neue Bahnhofplatz steht ausserordentlich gut da, was die Bundessubventionen betrifft: Das Projekt ist im Agglomerationsprogramm der fünften Generation auf der A-Liste – jener Liste, bei welcher Beitragssatz und Höchstbeitrag ausgewiesen sind – mit 40 % und einem Höchstbeitrag von CHF 31,58 Mio., der zu gleichen Teilen Stadt und Kanton zugutekommt. Es ist eines von bloss neun Grossprojekten über CHF 50 Mio., die der Bundesrat in dieser Generation mitfinanzieren will, und die Bundesprüfung stuft es als hoch prioritär ein. Von 42 Agglomerationsprogrammen erhalten nur zwei einen höheren Beitragssatz als AareLand.
Dass sich das Nachfassen beim Bund lohnt, hat sich eben erst gezeigt. Die Abstimmung wurde zweimal verschoben – beim zweiten Mal, weil die zuständige Kommission des Kantonsrats den Kostenteiler noch einmal analysieren und neu verhandeln wollte – «hoffentlich zugunsten des Kantons», wie es der Kantonsingenieur im März formulierte.
Im Februar 2026 rechnete die Stadt noch mit einem Bundesbeitrag von CHF 13 Mio. und Nettokosten von CHF 33,2 Mio. Heute sind es CHF 17,1 Mio. und CHF 29,1 Mio. Die Verzögerung, über die sich viele geärgert haben, hat Olten also rund CHF 4 Mio. gebracht.
Ein Restrisiko bleibt: Das Bundesparlament bewilligt die Kredite erst 2027, also nach unserer Volksabstimmung – und der Kanton schreibt diesen Vorbehalt in seine Botschaft, Stadt und Kanton rechneten mit Bundesbeiträgen, «deren Zusicherung noch aussteht». Weil wir einen unbedingten Bruttokredit ohne Vorbehalt beschliessen, trägt die Stadt eine allfällige Kürzung automatisch: Bei einer Kürzung der Bundesgelder von 10 % würde der Oltner Anteil 33 Mio. betragen.
Vernehmlassungsreglement
Worum es geht
Am 27. März 2025 hat das Gemeindeparlament einen überparteilichen Auftrag von Christine von Arx (SP), Muriel Jeisy (Mitte), Cécile Send (Junge SP), Marc Winistörfer (SVP) und Thomas Fürst (FDP) mit 19:15 Stimmen bei 3 Enthaltungen erheblich erklärt. Der Stadtrat wurde damit verpflichtet, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass wichtige Geschäfte der Bevölkerung zur Vernehmlassung unterbreitet werden. Nun liegt das Ergebnis vor: das neue Vernehmlassungsreglement mit acht Artikeln.
Eine Pflicht zur Vernehmlassung gilt darin für Sachgeschäfte, die dem obligatorischen Referendum unterstehen – wobei der Stadtrat bei marginalen Anpassungen, zeitlicher Dringlichkeit oder fehlendem Gestaltungsspielraum darauf verzichten kann.
Bei Geschäften mit fakultativem Referendum ist auch die Vernehmlassung fakultativ, Geschäfte in alleiniger Parlamentskompetenz sind laut Reglement grundsätzlich von Vernehmlassungen ausgenommen. Die Vernehmlassungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen, das Verfahren läuft schriftlich und grundsätzlich digital, beteiligen kann sich jede Organisation ausserhalb der Verwaltung und jede natürliche Person.
Die Parteien werden immer eingeladen; alle Stellungnahmen werden zeitgleich mit der Parlamentsvorlage publiziert, jene von Privatpersonen anonymisiert. Der Stadtrat hält in seinem Bericht ausdrücklich fest, dass er den Mehrwert einer Vernehmlassung weiterhin nicht in jedem Fall als gerechtfertigt erachtet – er kommt dem Auftrag aber nach.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt eine Zustimmung mit drei Änderungen, unter anderem soll die Beteiligung nicht auf Personen mit Niederlassung in Olten beschränkt bleiben.
Vernehmlassung: Die Behörde legt einen ausgearbeiteten Entwurf vor, etwa ein Reglement oder eine Parlamentsvorlage, und lädt Parteien, Organisationen und Privatpersonen ein, schriftlich Stellung zu nehmen. Das Instrument stammt aus der Rechtsetzung. Es setzt spät im Prozess an: Der Inhalt steht im Wesentlichen fest; geprüft wird, ob er breit getragen wird und wo er nachgebessert werden muss.
Mitwirkung: Die Bevölkerung wird einbezogen, bevor ein Entwurf besteht, also in der Phase, in der Ziele, Varianten und Lösungen erst erarbeitet werden. Die Formen sind offen: Workshops, Umfragen, Begleitgruppen, öffentliche Veranstaltungen. In der Raumplanung ist sie gesetzlich vorgeschrieben (Art. 4 Raumplanungsgesetz).
Mitwirkung beeinflusst, was überhaupt geplant wird; Vernehmlassung beurteilt, was bereits geplant ist.
Warum das wichtig ist
Der Auftrag hatte einen konkreten Anlass. «Wir haben diesen Auftrag als Reaktion auf die Ablehnung der Museumsvorlage eingereicht», sagte Christine von Arx in der Debatte; gerade beim Museum hätte eine frühere Mitwirkung «den Puls der Stimmberechtigten erfühlen können».
Gemeint ist der Projektierungskredit für das Kunstmuseum an der Kirchgasse: CHF 2,5 Mio. wurden vom Parlament im Juni 2022 bewilligt und im September 2022 an der Urne mit 54 % Nein abgelehnt. Der zweite Anlauf über CHF 2,05 Mio. wurde im Januar 2024 vom Parlament zurückgewiesen.
In der Originalversion des Vorstosses war genau definiert worden, welche Themen zu den wichtigen Geschäften gehörten und deshalb vernehmlasst werden sollen: «insbesondere Parlamentsvorlagen, die die Ausübung der politischen Rechte betreffen, Abgaben beinhalten, der Stadt neue Aufgaben übertragen oder bestehende Aufgaben entziehen, die Organisation der Stadt betreffen oder eine grosse finanzielle Tragweite haben». In der Debatte gab dieser Absatz zu reden – und die Urheber:innen strichen ihn in einer Sitzungspause.
Erheblich erklärt wurde am Ende nur noch der erste Satz. Der Stadtrat sagt dazu: «Das Parlament übergab daher die Verantwortung an den Stadtrat, zu definieren, was wichtige Geschäfte sind.» Genau das hat er nun getan.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Wir sehen in dem vorliegenden Reglement keinen Mehrwert. Olten jetzt! ist klar für mehr Zugänglichkeit der politischen Prozesse. Bei der Mitwirkung der Bevölkerung liegt in Olten einiges im Argen, und wir wollen das ändern. Nur ist dieses Reglement dafür kein taugliches Mittel.
Es schafft keine verlässliche Regel. Die Pflicht greift nur oberhalb der Schwelle von CHF 4 Mio., und selbst dort entscheidet der Stadtrat weiterhin selbst, ob er eine Vernehmlassung für nötig hält. Unterhalb der Schwelle – also bei der überwiegenden Mehrheit der Geschäfte, den Anlassfall eingeschlossen – bleibt alles im Ermessen der Exekutive. Genau das kann der Stadtrat schon heute, und er tut es auch: zur Gebührenordnung und zur Stellvertretungsregelung hat er ohne jedes Reglement eine Vernehmlassung durchgeführt.
Vor allem aber kommt eine Vernehmlassung bei Bauprojekten, der Art von Geschäften, die in letzter Zeit mehrfach zu Unstimmigkeit im Parlament geführt haben, zum falschen Zeitpunkt. Das Instrument der Vernehmlassung stammt aus der Rechtsetzung, und dort funktioniert es: An einem Reglementsentwurf lässt sich ein Artikel umschreiben, ohne dass die ganze Arbeit von vorn beginnen muss. Bei einem Bauprojekt ist es anders. Wenn die Vorlage ins Parlament respektive zukünftig in eine Vernehmlassung geht, ist das Projekt fertig geplant.
Änderungen zu diesem Zeitpunkt sind extrem teuer, denn die Planungsarbeit beginnt von neuem. Mitreden dürfen, wenn sich nichts mehr sinnvoll bewegen lässt, ist keine Beteiligung – es ist eine Anhörung zum Schein. Für Bauprojekte gibt es taugliche Instrumente, aber sie müssen viel früher im Prozess ansetzen. Den Antrag der SP, schon in der Erarbeitungsphase zu vernehmlassen, hat der Stadtrat konsequenterweise abgelehnt – das sei Mitwirkung und nicht Vernehmlassung.
Wir anerkennen ausdrücklich, dass der Stadtrat bei der Überarbeitung auf einen Teil der Vernehmlassungsantworten eingegangen ist. Die Parteien werden nun immer eingeladen, die Adressatenliste kommt online, Unterlagen gibt es auch auf Papier.
Dort aber, wo es wirklich darauf angekommen wäre – bei der frühen Beteiligung an Bauprojekten –, hat der Stadtrat jedoch keine Kreativität entwickelt.
Dazu ein Punkt, der wohl in der Debatte zum ursprünglichen Auftrag etwas unterging: Reglemente erlässt nicht der Stadtrat, sondern das Parlament. Es wäre problemlos möglich, die Vernehmlassung gleich mitzubestellen, wenn das Parlament den Stadtrat mit der Erstellung eines neuen Reglements beauftragt.
Dafür braucht es kein Reglement über Vernehmlassungen – dafür braucht es nur den Entscheid des Parlamentes, es zu tun.
Wie Beteiligung und Mitwirkung geht, hat der Stadtrat bei der Erarbeitung der Kulturstrategie 2024–2030 gezeigt. Sie wurde 2023 in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet – mit Werkstattgesprächen, Fachinterviews, Fokusgruppen und mehreren öffentlichen Veranstaltungen, offen für alle Kulturaktiven und Kulturinteressierten. Ein zentrales Element der Strategie war eine Kulturfachstelle.
Am 27. November 2024 lehnte das Parlament den Stellenantrag mit 20:20 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten ab. Soviel zum Argument der FDP, dass vermehrte Mitwirkung das Parlament in seinen Entscheidungen behindern würde. Mindestens die Interessen der vielen an der Ausarbeitung beteiligten Menschen aus Olten waren beim damaligen Entscheid offensichtlich irrelevant.
Bedürfnis und Instrument passen hier nicht zusammen. Das Parlament möchte, dass sich Menschen frühzeitig mit einem Thema auseinandersetzen und ihre Rückmeldung geben können. Dies erreicht man über Mitwirkungsprozesse, welche der Stadtrat bereits heute verstärkt einsetzt, aber auch über eine aktive Kommunikation. Letztere ist und bleibt für alle ein Lernfeld.
Gebühren Stadtbibliothek
Worum es geht
Im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung will der Stadtrat die Kosten von Stadt- und Jugendbibliothek um CHF 300 000 pro Jahr senken. Neben der organisatorischen und örtlichen Zusammenführung der beiden Bibliotheken soll eine Gebührenerhöhung erfolgen, um mehr Einnahmen zu generieren. Dafür soll Art. 24 der Gebührenordnung geändert werden – und zwar so, dass anstelle von fixen Beträgen Maximalgrenzen für die Jahresgebühr gelten: höchstens CHF 40 für Einwohner:innen (heute fix CHF 25), höchstens CHF 80 für Auswärtige (heute fix CHF 50) und höchstens CHF 10 für auswärtige Schüler:innen (heute fix CHF 6).
Die konkreten Ansätze legt dann der Stadtrat in der Gebührenverordnung fest. Er würde die Jahresgebühr per 1. Januar 2027 auf CHF 30 für Einwohner:innen und CHF 60 für Auswärtige erhöhen. Gebührenfrei bleiben Schüler:innen mit Wohnsitz in Olten während der obligatorischen Schulzeit sowie Besitzer:innen einer KulturLegi; auswärtige KulturLegi-Nutzende zahlen CHF 25.
Die Jahresgebühr liegt seit dreissig Jahren unverändert bei CHF 25 beziehungsweise CHF 50 für Auswärtige. Bei rund 2000 Nutzenden bringt die Erhöhung etwa CHF 14 000 mehr ein. Zum Vergleich: 2025 nahm die Bibliothek CHF 67 853 an Benützungsgebühren und Dienstleistungen ein, bei einem Nettoaufwand von gegen CHF 1 Mio. jährlich. Im Städtevergleich liegt Olten heute am unteren Ende – Bern, Biel, Schaffhausen und Zug verlangen CHF 50 bis CHF 60, Aarau CHF 40 für Einwohnende und CHF 75 für Auswärtige. Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ablehnung. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Warum das wichtig ist
Rein finanziell ist das Geschäft ein kleiner Posten: CHF 14 000 decken weniger als 5 % des Sparziels von CHF 300 000. Der grosse Hebel liegt bei der Zusammenführung der beiden Bibliotheken – und die ist noch weit weg.
Der eigentliche Kern der Vorlage ist deshalb ein anderer: die Kompetenzverschiebung. Das Parlament würde künftig nur noch die Bandbreite vorgeben, innerhalb derer sich der Stadtrat bewegen darf. Dieselbe Lösung hat das Parlament 2024 bei den Eintrittsgebühren der städtischen Museen bereits gewählt. Die Alternative heisst: Jede Anpassung kommt als eigenes Geschäft ins Parlament.
Was Olten jetzt! dazu sagt
Ja. Die Erhöhung selbst ist verkraftbar und sozial abgefedert: Kinder und Jugendliche in der Schulzeit lesen weiterhin gratis, ebenso alle mit einer KulturLegi. Die Anpassung trifft ausschliesslich Erwachsene, und eine Anpassung nach 30 Jahren ist nachvollziehbar.
Viel wichtiger ist uns aber der zweite Teil der Vorlage: der Gestaltungsspielraum für den Stadtrat. Wir verlangen von der Exekutive, dass sie den Finanzhaushalt in Ordnung hält und Verantwortung für das Ergebnis übernimmt. Verantwortung kann sie aber nur tragen, wenn sie auch etwas zu gestalten hat. Ja, das vorliegende Geschäft ist ein kleiner Schritt, aber er geht in die richtige Richtung.